Dr. Schumacher Descoderm Hautdesinfektion

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Descoderm zur Haut- und Händedesinfektion dermatologisch empfohlen für... mehr
Dr. Schumacher Descoderm Hautdesinfektion


Descoderm

  • zur Haut- und Händedesinfektion
  • dermatologisch empfohlen für Allergiker und hautempfindliche Personen
  • wirkt bakterizid (inkl. MRSA), tuberkulozid, fungizid (C. albicans), levurozid, virusin aktivierendinkl. HBV, HIV, BVDV, HCV, Rota-, Vaccinia-, und Noroviren
  • VAH gelistet


Infos zum Produkt

Die Dr. Schumacher Descoderm Hautdesinfektion bietet einen zuverlässigen Schutz für Haut und Hände. Besonders empfohlen von Dermatologen für Allergiker und hautempfindliche Personen, gewährleistet dieses Desinfektionsmittel höchste Verträglichkeit. Es wirkt bakterizid, inklusive MRSA, tuberkulozid, fungizid gegen C. albicans, levurozid, und aktiviert die Vireninaktivierung gegen HBV, HIV, BVDV, HCV, Rota-, Vaccinia-, und Noroviren. Die gelistete Zulassung durch die Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) unterstreicht die Qualität und Wirksamkeit dieses Produkts.

[Achtung] Arzneimittel, vom Umtausch ausgeschlossen! Desinfektionsmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.
Einordnung nach CLP-Verordnung

Einordnung nach CLP-Verordnung

Symbole
GHS02: Flamme GHS02: Flamme
GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol
H-Sätze H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P-Sätze P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P233: Behälter dicht verschlossen halten.
P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P403+P233: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen)
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